Abstimmungen und Wahlen

Das Urnenlokal befindet sich im 2. Stock des Gemeindehauses und ist am Abstimmungs- und/oder Wahlsonntag  von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet.

Die letzte Leerung des Briefkastens bei der Gemeindeverwaltung erfolgt am Abstimmungs- und/oder Wahlsonntag um 10.00 Uhr.

Stimmregister
Stimmberechtigte Personen haben das Recht, ihren Eintrag oder die Berichtigung ihres Eintrages im Stimmregister bis jeweils am Dienstag, 16.30 Uhr, vor dem Abstimmungs- und/oder Wahlsonntag zu verlangen.

Bedingungen / Voraussetzungen zur Stimmabgabe
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zur Stimmabgabe berechtigt.

Verlust des Stimmrechtsausweises
Stimmberechtigte, die keinen Stimmrechtsausweis erhalten oder diesen verloren haben, können bei der Einwohnerkontrolle bis am Freitag vor dem Abstimmungs- und/oder Wahlsonntag ein Duplikat des Stimmrechtsausweises verlangen. Das Begehren muss persönlich unter Vorweisen des Passes oder der Identitätskarte gestellt werden.

Brieflich abstimmen - Was ist zu beachten?
Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimm- und/oder Wahlmaterials möglich.

  1. Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das Stimmkuvert und kleben dieses zu.
  2. Unterschreiben Sie den Stimmausweis im entsprechenden Feld und legen ihn zusammen mit dem Stimmkuvert in das Antwortkuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Gemeindeverwaltung erscheint.
  3. Sie können das Antwortkuvert entweder per Post zurück senden oder in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung einwerfen oder während den Öffnungszeiten am Schalter der Gemeindeschreiberei abgeben.

Hier finden Sie eine Abstimmungsanleitung.


Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:

  • ein anderes als das amtliche Antwortkuvert verwendet wird und dieses nicht zugeklebt ist,
  • die eigenhändige Unterschrift der stimmberechtigten Person auf der Ausweiskarte fehlt,
  • das Antwortkuvert mehr als eine Ausweiskarte enthält,
  • das Antwortkuvert verspätet bei der Gemeinde eintrifft.

Abstimmungsausschuss

Präsidentin des Abstimmungsausschusses der Legislatur 2023 - 2027 ist Rita Flühmann-Chieu. Vizepräridentin ist Vanessa Knaus.

Der Gemeinderat hat folgende Personen in den Abstimmungsausschuss 2024 gewählt:

Oberhofer Giuseppina
Oberhofer Fabio
Oertle Sabrina
Oetliker Jürg
Oppliger Corina
Oppliger Vanessa
Oppliger Martin
Oppliger Rebeka
Page Arsène
Pararasasingam Jeremy
Pauli Ulrike
Pauli Nicola
Pelivani Azra
Pellet-Sieber Daniela



Abstimmungs- und Wahltermine

Termine 2024
03.03.2024
09.06.2024
22.09.2024
24.11.2024
Termine 2025
09.02.2025
18.05.2025
28.09.2025                                                       
30.11.2025

 
 
http://www.stettlen.ch/de/behoerde-politik/abstimmungen-und-wahlen/index.php - Gemeinde Stettlen