Mit dieser Frage hat sich der Gemeinderat Stettlen an seiner letzten Sitzung befasst.
Für strafrechtliche Belange ist die Kantonspolizei zuständig. Die Orts- oder Gemeindepolizei hat alle übrigen polizeilichen Aufgaben abzudecken, welche in einer Gemeinde auftreten können. Stettlen hat den Vollzug dieser Aufgaben an Ostermundigen (Gemeindepolizei) delegiert und bezahlt dafür zwischen Fr. 5'000 und Fr. 10'000 jährlich (je nach Einnahmen aus Bussen und Verrechnungen). Für den Gemeinderat ist diese Regelung sehr befriedigend und die detaillierten Rapporte über Vorkommnisse sind hilfreich.
Viele Gemeinden, vor allem solche mit eigener Gemeindepolizei kennen weitgehende Regelungen betreffend Ruhezeiten, Bewilligungserfordernis für Veranstaltungen, Märkte etc., Einschränkungen fürs Reiten, Campieren, Parkieren und vieles mehr.
Die Durchsetzung, gerade im Bereich Ruhestörung, ist oft in der Praxis schwierig. Eine Busse verlangt nach beweisbaren Tatbeständen. Der nachfolgende Rechtsstreit ist in der Regel vorprogrammiert. Die abschreckende Wirkungen von Reglementen ist zudem abnehmend.
Wenig bürgerfreundlich sind unterschiedliche Regelungen in den Gemeinden.
Als Beispiel: In der Region Bern bestehen bei vier erhobenen Gemeinden drei verschiedene Varianten bezüglich Mittagsruhe (von 12 – 13.00 resp. 13.15 resp. 13.30) Auch abends darf in einigen Gemeinden gewisser Lärm bis 22. Uhr, anderer bis 23.00 Uhr dauern. Morgens gibt es die Variation zwischen 6.00 Uhr und 7.00 Uhr.
Dies ist nur eines von weiteren Beispielen unterschiedlicher Handhabung. In Zeiten grosser Mobilität eine Herausforderung für Gemeindebürgerinnen und -bürger.
Der Gemeinderat vertritt deshalb folgenden Standpunkt:
- Neue Reglemente und Vorschriften sollten nur erlassen werden, wenn die Durchsetzung weitgehend gewährleistet ist.
- Unterschiedliche Regelungen (insbesondere innerhalb der Region Bern) sollten möglichst vermieden werden.
- Grundsätzlich sind die zivilrechtlichen Möglichkeiten (Anzeige/Klage bei der Kantonspolizei/Gericht) auszuschöpfen, bevor Reglemente den Einsatz von Gemeindepersonal bedingen. Als Beispiel: Auch massive Nachtruhestörung kann mittels Anzeige geahndet werden.
- Im vordringlichen Bereich der Vandalismus-Prävention hat der jüngste Entscheid betreffend Video-Ueberwachung in der Stadt Bern gezeigt, dass hier ein Gemeindereglement als Grundlage nicht genügt.
- Mit dem kantonalen Projekt „police berne“ (Umsetzung voraussichtlich per 2008) wird die Abschaffung der uniformierten Gemeindepolizei und Integration in die Kantonspolizei beabsichtigt. Viele ortspolizeiliche Bereiche werden die Gemeinden jedoch nach wie vor abdecken und einkaufen müssen. Mit welchen personellen und finanziellen Mitteln dies geschehen soll, ist heute noch nicht klar. Klar ist einzig: je höher die Regeldichte, umso teurer wird es den Steuerzahler zu stehen kommen.
Der Gemeinderat hat deshalb beschlossen, das Thema Ortspolizeireglement zu sistieren, bis police berne umgesetzt ist.
Der Gemeinderat


