Der Partnerschaftsausweis beweist Ort und Datum der Eintragung der Partnerschaft und die aktuellen Personendaten der Partnerinnen und Partner.
Für ausländische Staatsangehörige ist die Ausstellung des Partnerschaftsausweises nur möglich, wenn diese Person nach dem 31. Dezember 2004 in der Schweiz ein Zivilstandsereignis hatte. Das Dokument ist erst ab Datum des ersten Zivilstandsereignisses in der Schweiz, unter Vorbehalt sämtlich gemeldeter ausländischer Zivilstandsereignisse, vollständig.