Bei jedem Todesfall muss gestützt auf die kantonale Verordnung über die Errichtung eines Inventars ein Siegelungsprotokoll aufgenommen werden (Vermögensaufnahme).
Die Siegelungsbeauftragte wird sich diesbezüglich für eine Terminvereinbarung bei der Vertretung der Erben melden. Die Siegelung ist spätestens innert sieben Tagen nach Eintritt des Todes zu vollziehen. Folgende Unterlagen sind für die Vermögensaufnahme bereit zu halten: