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Aufforderung zum Zurückschneiden von Bäumen und Sträuchern

Die Eigentümer von Privatparzellen sowie Strassenanstösser werden ersucht, Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen zurückzuschneiden.

Bäume, Sträucher und Anpflanzungen,

  • die zu nahe an Strassen stehen,
  • in den Strassen- und Trottoirraum hineinragen,
  • Signalisationen und Strassenbeleuchtungen abdecken oder
  • mangelnde Übersicht bei Strassenverzweigungen verursachen,

gefährden die Verkehrsteilnehmenden!

Spezielle Gefahr besteht für Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zusätzlich werden die Strassenunterhalts- und Reinigungsarbeiten erschwert oder verunmöglicht.

Zur Verhinderung von Verkehrs- und sonstigen Gefährdungen schreiben das Strassengesetz vom 4. Juni 2008 und die Strassenverordnung vom 20. Oktober 2008 unter anderem vor:

  1. Hecken, Sträucher, Anpflanzungen müssen seitlich mindestens 50 cm Abstand vom Fahrbahnrand haben. Überhängende Äste dürfen nicht in den über der Strasse freizuhaltenden Luftraum von 4.50 m Höhe hineinragen; über Gehwegen und Radwegen muss eine Höhe von 2.50 m freigehalten werden.
  2. Die Wirkung von Strassenbeleuchtungen darf nicht beeinträchtigt werden.
  3. Signalisationen und Spiegel müssen von allen Strassenseiten gut sichtbar bleiben.
  4. Bei unübersichtlichen Strassenstellen dürfen Einfriedungen, Zäune und landwirtschaftliche Kulturen (Mais, Getreidearten) die Fahrbahn um höchstens 60 cm überragen.
  5. Für gefährliche Einfriedungen und Zäune, wie nicht genügend geschützte Stacheldrahtzäune, gilt ein Strassenabstand von 2 Metern ab Fahrbahnrand bzw. 0.5 Meter ab Gehwegkante.


Übersichtliche Strassen und Gehwege bieten am Tag und besonders in der Nacht mehr Sicherheit für alle!

Wir danken Ihnen, für das Zurückschneiden der Äste und Bepflanzungen gemäss oben stehendem Beschrieb. Im Verlaufe des Jahres müssen Rückschneidearbeiten nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtraumprofil vorgenommen werden.

Die Gemeinde wird bei nicht zurückgeschnittenen Bepflanzungen, welche für Verkehrsteilnehmende eine Gefahr bilden, die Arbeiten auf Kosten der Grundeigentümer, ausführen lassen.

Hier finden Sie eine Skizze des vorgeschriebenen Lichtraumprofils:

Skizze Lichtraumprofil und Baumabstände

Bei Fragen dürfen Sie sich gerne bei uns melden.

Bauverwaltung Stettlen

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