Die Eigentümer von Privatparzellen sowie Strassenanstösser werden ersucht, Bepflanzungen und Einfriedungen an öffentlichen Strassen zurückzuschneiden.
Bäume, Sträucher und Anpflanzungen,
gefährden die Verkehrsteilnehmenden!
Spezielle Gefahr besteht für Kinder und Erwachsene, die aus verdeckten Standorten unvermittelt auf die Strasse treten. Zusätzlich werden die Strassenunterhalts- und Reinigungsarbeiten erschwert oder verunmöglicht.
Zur Verhinderung von Verkehrs- und sonstigen Gefährdungen schreiben das Strassengesetz vom 4. Juni 2008 und die Strassenverordnung vom 20. Oktober 2008 unter anderem vor:
Übersichtliche Strassen und Gehwege bieten am Tag und besonders in der Nacht mehr Sicherheit für alle!
Wir danken Ihnen, für das Zurückschneiden der Äste und Bepflanzungen gemäss oben stehendem Beschrieb. Im Verlaufe des Jahres müssen Rückschneidearbeiten nötigenfalls erneut auf das vorgeschriebene Lichtraumprofil vorgenommen werden.
Die Gemeinde wird bei nicht zurückgeschnittenen Bepflanzungen, welche für Verkehrsteilnehmende eine Gefahr bilden, die Arbeiten auf Kosten der Grundeigentümer, ausführen lassen.
Hier finden Sie eine Skizze des vorgeschriebenen Lichtraumprofils:
Skizze Lichtraumprofil und Baumabstände
Bei Fragen dürfen Sie sich gerne bei uns melden.
Bauverwaltung Stettlen
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Dienstag-Donnerstag: 08.00-11.30 Uhr / 13.30-16.30 Uhr
Freitag: 08.00 - 14.00 Uhr (durchgehend)
Falls nötig, können Sie mit uns auch einen Termin ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbaren.
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