An der Gemeindeversammlung vom 31. Mai 2022 entscheiden die Stimmberechtigten für oder gegen eine Geschäftsprüfungskommission (GPK). Eine Initiative der FDP kam zustande. Der Gemeinderat beantragt deren Ablehnung.
Für die beiden von der FDP lancierten Initiativen zur Einführung der Poporzwahl sowie für eine GPK kam die nötige Unterschriftenzahl nur für die GPK zustande.
Die FDP begründet den Bedarf nach einer GPK unter anderem mit der geringen Anzahl an Kommissionen und der damit abgenommen Partizipationsmöglichkeit. Sie ortet das Bedürfnis nach besserer Begleitung des Gemeinderats in der Erarbeitung von Geschäften.
Der Gemeinderat sieht eine derartige Notwendigkeit nicht. Die Rechnungsprüfung wurde vor Jahren professionalisiert. Die Notwendigkeit einer speziellen Geschäftsprüfungsbehörde kennt das Gemeinderecht nicht. Für die Führung der Geschäfte ist der Gemeinderat alleine verantwortlich. Entscheide trifft die Gemeindeversammlung direkt und eine politische Vorprüfung ist in Sachthemen nicht zielführend für die Entwicklung der Gemeinde. Zudem kann eine weitere Kommission zur Konkurrenz für die Besetzung des Gemeinderats führen, da eine Mitgliedschaft in der GPK - ohne Verantwortung für die Gemeindeführung zu tragen - attraktiver sein kann als eine Kandidatur für den Gemeinderat.
Die Partizipation der Stimmberechtigten ist durch die Möglichkeit zur Teilnahme an Gemeindewahlen im Majorzwahlverfahren auch für Parteilose möglich. Zudem ermöglicht das Öffentlichkeitsprinzip grundsätzlich allen Interessierten, Einsicht in Geschäfte zu erhalten. Die Kontaktnahme zum Gemeinderat und der Verwaltung ist in Stettlen einfach und gewährleistet.
Der Gemeinderat
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