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Fotovoltaikanlage auf Schulanlage Bleiche; Publikation fakultatives Referendum

Die Schulanlage Bleiche erhält in diesem Jahr die erste Fotovoltaik-Anlage auf einer Gemeindeliegenschaft. Der Gemeinderat hat den entsprechenden Kredit, der auch eine moderate Speichermöglichkeit vorsieht, bewilligt.

Das Flachdach des Hauptgebäudes der Schulanlage Bleiche wurde im Jahr 2020 saniert und eine Absturzsicherung sowie Leerrohre für eine künftige Fotovoltaikanlage angebracht. Diese wurde damals auch evaluiert, jedoch aufgrund des abgelehnten Budgets 2021 dann nicht weiter verfolgt. Die Finanzlage präsentiert sich jetzt deutlich besser und die Nutzung von Solarstrom muss an die Hand genommen werden. Der selbst produzierte Strom soll primär für der Bedarf der Schule und sekundär für die Warmwasseraufbereitung auch für das Hallenbad genutzt werden. Zudem ist eine Optimierung der Badewasseraufheizung nach der jährlichen Revision und erfolgter Sanierung des Hallenbads angestrebt.

Der weitere Ausbau auch auf dem Dach des Hallenbads und der Turnhalle muss vorerst noch vertieft abgeklärt werden. Dazu erfolgen weitere Informationen an der nächsten Gemeindeversammlung vom 21. Juni 2023.

Aufgrund des grossen Eigenbedarfs an Strom wurde eine Contracterlösung nicht weiter verfolgt. Der Gemeinderat hat der Firma Elektro Rollier-Schaedei AG, Ortsschwaben, den Zuschlag erteilt. Ergänzende Elektroarbeiten werden durch Bantiger Elektro, Stettlen, ausgeführt.

Der gesamte Investitionskredit für 488 m2 Fotovoltaik mit einer Leistung von 105 kWp sowie zwei Wechselrichtern und zwei Batterien für Notstrom und Puffer sowie weiteren ergänzenden Arbeiten beläuft sich auf CHF 251'400 abzüglich der Einmalvergütung EIV des Bundes von voraussichtlich CHF 34’000.

Gemäss Art. 31 Organisationsreglement der Gemeinde Stettlen unterliegen Einzelausgaben von CHF 200‘000 - CHF 400‘000 dem fakultativen Referendum. 5 % der Stimmberechtigten (ca. 115 Personen) können innert 30 Tagen seit Veröffentlichung dieses Beschlusses im Anzeiger durch Unterzeichnung des entsprechenden Begehrens verlangen, dass der Beschluss der Gemeindeversammlung unterbreitet wird.

Der Gemeinderat

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