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Kantonale Überbauungsordnung Schulprovisorium Bernapark

Ab August 2024 wird die kantonale Schule für Gestaltung Bern und Biel ihren Betrieb im Bernapark aufnehmen. Damit die entsprechenden Gebäude saniert und teilweise erweitert werden können, hat der Kanton eine Kantonale Überbauungsordnung (KÜO) erarbeiten lassen, die am 22. Juni 2022 vom Regierungsrat zusammen mit der Baubewilligung genehmigt wurde.

Die Schule für Gestaltung Bern und Biel ist ein Kompetenzzentrum für die Berufsausbildung gestalterischer und künstlerischer Berufe. Sie bietet Vor-, Grund- und Weiterbildung in Vollzeit- oder berufsbegleitenden Lehrgängen für gestalterische Tätigkeiten am Arbeitsmarkt.

Die Räumlichkeiten werden von der Bernapark AG an den Kanton vermietet. Der Mietvertrag wurde vorläufig für 10 Jahre abgeschlossen.

Die baulichen Investitionen werden im Hinblick auf eine dauerhafte Nutzung getätigt. Zurzeit läuft die Revision der baurechtlichen Grundordnung der Gemeinde Stettlen (Ortsplanungsrevision). Nach deren Genehmigung wird die Kantonale Überbauungsordnung voraussichtlich aufgehoben und in die Zonenordnung der Gemeinde überführt. Es ist geplant, die heutige Industrie- und Gewerbezone in eine Zone mit Planungspflicht für Wohnen und Gewerbe umzuwandeln.

Im Zusammenhang mit dem Erlass der KÜO wurde von Gesetzes wegen die Abschöpfung von Planungsmehrwert geprüft. Die Berechnungen ergaben, dass für die nächsten zehn Jahre kein Mehrwert resultiert resp. die Investitionen den Ertrag bei weitem übersteigen. Spätestens nach 10 Jahren ist eine Aktualisierung der Schätzung vorzunehmen, wobei die Abschöpfung von Planungsmehrwert ohnehin im Zusammenhang mit der Ortsplanungsrevision ein Thema sein wird.

Erschliessung des Bernapark mit einem Kreisel ab Bernstrasse
Der Kanton als Eigentümer der Bernstrasse hat u.a. eine Anpassung im Bereich Einmündung Schwandiweg mit einem Kreisel mittels Strassenplan genehmigt. Mit dem Start der Bauarbeiten ist ab 2024 zu rechnen.

Der Gemeinderat

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