Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 7. Januar 2021 die Organisationsverordnung geändert. Die Änderungen treten, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, rückwirkend per 1. Januar 2021 in Kraft.
Der Beschluss wird hiermit gemäss Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung veröffentlicht. Der geänderte Erlass kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen und bezogen sowie unter Verwaltung/Downloads heruntergeladen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, erhoben werden.
Der Gemeinderat
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