Ersatzwahl für 1 Mitglied des Gemeinderates Stettlen per 1. Juli 2018
Gemeinderat Gerhard Jakob hat per 30. Juni 2018 demissioniert.
Der Gemeinderat hat die Ersatzwahl eines Mitgliedes des Gemeinderates Stettlen für den Rest der laufenden Amtsperiode, d.h. bis 31.12.2019 wie folgt angeordnet:
- Art der Wahl
Mehrheitswahlverfahren (Majorz) gemäss Art. 22 Organisationsreglement der Gemeinde Stettlen
Zeit
10. Juni 2018 für 1. Wahlgang / 8. Juli 2018 für allfälligen 2. Wahlgang
Ort
Im Stimmlokal der Gemeinde Stettlen (Gemeindeverwaltung, Bernstrasse 116)
Bedingungen zur Einreichung von Wahlvorschlägen (gemäss Art. 25 ff Wahl- und Abstimmungsreglement der Gemeinde Stettlen)
- Wahlvorschläge müssen bis spätestens 26. April 2018, 17.00 Uhr, in der Gemeindeschreiberei, Bernstrasse 116, eingereicht werden. Verspätet eingereichte Wahlvorschläge werden ungültig erklärt.
- Jeder Wahlvorschlag muss von mindestens 10 in der Gemeinde wohnhaften Stimmberechtigten handschriftlich unterzeichnet sein. Die Unterzeichnung des eigenen Wahlvorschlages ist unzulässig.
- Die Unterzeichner haben einen Vertreter/eine Vertreterin des Wahlvorschlages und dessen Stellvertretung zu bezeichnen. Verzichten sie darauf, so gelten die an erster und zweiter Stelle Unterzeichnenden als Vertretende und Stellvertretende.
- Der/die Vertreter/in und bei Verhinderung die Stellvertretung, ist berechtigt und verpflichtet, im Namen der Unterzeichner/in die zur Bereinigung des Wahlvorschlages erforderlichen Erklärungen rechtsverbindlich abzugeben.
- Jeder Wahlvorschlag darf höchstens 1 Name enthalten.
- Der Wahlvorschlag muss Familien- und Vorname(n), Geburtsjahr, Beruf und Wohnadresse des Kandidaten/der Kandidatin enthalten.
- Die Kandidierenden müssen der Anmeldung schriftlich zustimmen und ihre Zustimmung dem Wahlvorschlag beilegen.
Minderheitenschutz (gemäss Art. 14 Organisationsreglement der Gemeinde Stettlen resp. Art. 38 ff Gemeindegesetz vom 16.3.1998 und Art. 16 ff Gemeindeverordnung vom 16.12.1998)
Parteien oder Wählergruppen, die Anspruch auf Minderheitenschutz geltend machen wollen, haben diesen mit der Einreichung der Wahlvorschläge anzumelden.
Stille Wahl
Wird nur ein wahlfähiger Kandidat resp. nur eine wahlfähige Kandidatin vorgeschlagen, so erklärt der Gemeinderat den Vorgeschlagenen resp. die Vorgeschlagene als in stiller Wahl gewählt.
Der Gemeinderat