Der Gemeinderat revidierte die Gebührenverordnung mit Tarifen am 15. März 2022. Die Anpassungen betreffen Artikel 3 und Anhang 1, Gebühren Bauwesen.
Die Anpassungen treten vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden per 15. März 2022 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen erhoben werden.
Die Verordnung kann in der Gemeindeschreiberei bezogen oder hier eingesehen werden.
Der Gemeinderat
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