......... ist eine wichtige Voraussetzung für ein gutes Auskommen mit allen Anspruchsgruppen und beinhaltet unter anderem folgende Punkte:
Aufsicht und Kontrolle
Hunde dürfen im öffentlichen Raum nicht unbeaufsichtigt sein. Hundehaltende müssen ihren Hund in jeder Situation wirksam unter Kontrolle halten.
Leine und Maulkorb
Hunde müssen an die Leine auf Schulanlagen, öffentlichen Spiel- und Sportplätzen, in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Bahnhöfen und Haltestellen sowie auf Weiden mit Nutztieren, in Naturschutzgebieten oder an von Gemeinden bezeichneten Orten. Hunde müssen einen Maulkorb tragen, wenn es angeordnet worden ist oder sie bissig sind.
Schutz von Landschaft und Umwelt
Wer einen Hund ausführt, muss den Hundekot beseitigen. Uneinsichtige können mit einer Ordnungsbusse belegt werden.
Ausführen im Rudel
Mehr als drei Hunde, die älter sind als vier Monate, dürfen nicht von einer Person gleichzeitig ausgeführt werden. Ausnahmen finden Sie unter www.be.ch/hund.
Haftpflicht
Wer einen Hund hält, muss für sich eine Haftpflichtversicherung abschliessen. Diese deckt die Risiken der Hundehaltung mit einer Mindestdeckungssumme von drei Millionen Franken.
Danke, dass Sie mithelfen, das Zusammenleben von Mensch und Hund konfliktfrei zu gestalten.
Gemeindeschreiberei Stettlen
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Dienstag-Donnerstag: 08.00-11.30 Uhr / 13.30-16.30 Uhr
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