Der Gemeinderat Stettlen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9.6.1985 die Teilrevision der Ortsplanung (bestehend aus Baureglement und Zonenplan) zur öffentlichen Auflage.
Es handelt sich dabei primär um die Anpassung der bestehenden Planungsinstrumente an die interkantonale Harmonisierung der Begriffe (IVHB/BMBV) sowie an die neuen Bestimmungen des Gesetzes über Gewässerunterhalt und Wasserbau (WBG).
Die Akten liegen während 30 Tagen, vom 12. September 2018 bis 12. Oktober 2018, in der Bauverwaltung Stettlen öffentlich auf oder können nachstehend eingesehen werden.
Erläuterungsbericht
Baureglement Auflageexemplar Revision 2018
Zonenplan Auflageexemplar Revision 2018
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet an den Gemeinderat Stettlen einzureichen.
Der Gemeinderat
Drucken | Sitemap | Impressum | Datenschutz
Montag: 08.00-11.30 Uhr / 13.30-18.00 Uhr
Dienstag-Donnerstag: 08.00-11.30 Uhr / 13.30-16.30 Uhr
Freitag: 08.00 - 14.00 Uhr (durchgehend)
Falls nötig, können Sie mit uns auch einen Termin ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbaren.
© 2020 Gemeinde Stettlen. Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen».