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Ortsplanungsrevision Stettlen

Zweite öffentliche Planauflage nach Genehmigung an der Gemeindeversammlung vom 18.06.2024.

Der Gemeinderat beantragte der Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2024 die nachfolgenden Abänderungen der öffentlich aufgelegten Dokumente, um auf Anliegen aus den Einspracheverhandlungen einzugehen:

  1. Art. 12 Baureglement, Abs. 4 lit. a) – Neu littera b) statt Stern, folgedessen neue Nummerierung
  2. Art. 12 Baureglement, Abs. 4 lit. c) neu – „frühestens nach“ statt „innert“
  3. Zonenplan 1: Sistierung beim Bahnhof Deisswil (RBS betr. Park + Ride/Bike + Ride)

Die Gemeindeversammlung hat die revidierte Ortsplanung am 18. Juni 2024 mit diesen Anpassungen genehmigt. Gegen den Gemeindeversammlungsbeschluss wurde keine Beschwerde geführt.

Gestützt auf Art. 35 und 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 ist für diese Anpassungen nochmals das rechtliche Gehör zu gewähren. Daher wird eine zweite, abschliessende öffentliche Auflage nötig. Die Auflageakten umfassen:

Die Akten liegen während 30 Tagen, vom Mittwoch, 21. August 2024 bis Freitag, 20. September 2024 in der Bauverwaltung Stettlen öffentlich auf. 

Gegenstand der Auflage und allfälligen Einsprachen sind nur die gekennzeichneten Änderungen. Der Übersicht halber liegen aber auch der Erläuterungsbericht und der unveränderte Zonenplan 2 Stettlen nochmals auf.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat Stettlen einzureichen.

Der Gemeinderat

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