Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 8. Februar 2023 die Personalverordnung angepasst.
Die Teilrevision betrifft die eigenen Gehaltsklassentabellen und den Stellen-Etat, der nicht mehr Anhang der Personalverordnung ist. Vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden treten die Anpassungen rückwirkend per 1. Januar 2023 in Kraft.
Der Beschluss wird hiermit gemäss Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung veröffentlicht. Der geänderte Erlass kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen und bezogen sowie unter Verwaltung/Downloads heruntergeladen werden.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, erhoben werden.
Der Gemeinderat
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