Per 01.02.2022 haben die übergeordneten gesetzlichen Grundlagen für das öffentliche Beschaffungswesen (Submissionsrecht) geändert. Der Gemeinderat hat mit Beschluss vom 18.10.2022 die Verordnung über das Beschaffungswesen entsprechend angepasst.
Für freihändige Vergaben, d.h. unterhalb des Schwellenwerts von CHF 150'000, sollen zudem neu intern die Beschaffungs-Empfehlungen des Trägervereins Energiestadt berücksichtigt werden.
Verordnung über das Beschaffungswesen (teilrevidiert)
Beschaffungsstandard Energiestadt
Rechtsmittelbelehrung
Allfällige Beschwerden sind innert 30 Tagen seit Publikation an das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3072 Ostermundigen, zu richten.
Der Gemeinderat
Drucken | Sitemap | Impressum | Datenschutz
Montag: 08.00-11.30 Uhr / 13.30-18.00 Uhr
Dienstag-Donnerstag: 08.00-11.30 Uhr / 13.30-16.30 Uhr
Freitag: 08.00 - 14.00 Uhr (durchgehend)
Falls nötig, können Sie mit uns auch einen Termin ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbaren.
© 2021 Gemeinde Stettlen. Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die «Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen».