Die Gemeindeversammlung vom 17. November 2020 wird aufgrund der Coronavirus-Situation umgewandelt in eine Urnenabstimmung am 13. Dezember 2020.
Grundsätzlich dürfen Gemeindeversammlungen unter Einhaltung der vorgeschriebenen Schutzmassnahmen durchgeführt werden. Der Regierungsstatthalter hat nun aber allen Gemeinden die generelle Erlaubnis zur Durchführung von Urnenabstimmungen erteilt, auch wenn die organisatorischen Bestimmungen der Gemeinden dies nicht vorsehen. Damit soll allen Stimmberechtigten in dieser besonderen Pandemie-Lage die Wahrnehmung ihrer politischen Rechte ermöglicht werden, ohne dass sie sich einer Gefährdung aussetzen müssen.
Der Gemeinderat hat deshalb entschieden, die Gemeindeversammlung vom 17. November 2020 abzusagen und stattdessen am 13. Dezember 2020 einen Urnengang anzusetzen.
Es werden am 13.12.2020 folgende Geschäfte zur Abstimmung gebracht:
1. Jahresrechnung 2019
2. Definitive Einführung der Schulsozialarbeit
3. Budget 2021
4. Wahl Rechnungsprüfungsorgan für das Rechnungsjahr 2021
Die in Gemeindeangelegenheiten Stimmberechtigten (seit drei Monaten in der Gemeinde angemeldet und in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt) erhalten spätestens 21 Tage vor dem Urnengang ein Antwortcouvert zugestellt, das einen Stimmrechtsausweis, einen Stimmzettel, ein Stimmcouvert sowie eine Botschaft enthält. Die briefliche Abstimmung läuft nach dem gleichen Verfahren wie bei kantonalen oder eidgenössischen Abstimmungen. Brieflich kann per Abgabe an die Post (spätestens Freitag, 11.12. per A-Post) oder mit Einwurf in den Briefkasten beim Gemeindehaus abgestimmt werden.
Das Stimmlokal im Gemeindehaus ist zudem am Sonntag, 13.12.2020 zwischen 10 und 12 Uhr geöffnet. Wir bitten jedoch dringend, vom Einwurf in den Briefkasten Gemeindehaus bis spätestens Sonntag, 13.12.2020, 10 Uhr, Gebrauch zu machen und möglichst auf die vorgängige persönliche Abgabe in der Gemeindeverwaltung zu verzichten.
Der Gemeinderat
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Dienstag-Donnerstag: 08.00-11.30 Uhr / 13.30-16.30 Uhr
Freitag: 08.00 - 14.00 Uhr (durchgehend)
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