Publikation fakultatives Referendum
Der Beitritt zur Wasserversorgung Region Bern AG (WVRB) löste diverse Anpassungsarbeiten seitens WVRB aus. Nachdem der Leitungsabschnitt von der Gemeindegrenze Ostermundigen via Moos über die Bahnhofstrasse bis zur Bernstrasse sowie das neue Pumpwerk Gumper fertig gestellt sind, können die Eigentumsverhältnisse der Leitungen definitiv bereinigt werden.
Die Leitungsabschnitte Schwandiweg, Bleichestrasse, Gartenstrasse, Lindenweg bis Bergackerstrasse sind künftig keine Primärleitungen mehr und gehen somit in den Besitz der Gemeinde Stettlen zurück. Der Restwert dieser Leitungen beträgt CHF 361‘300. Dafür übernimmt der WVRB die Leitungsabschnitte Bahnhofstrasse, Bernstrasse bis Bergackerstrasse zu einem Restwert von CHF 151‘600. Zuzüglich Mehrwertsteuer ergibt sich daraus eine Kaufsumme für die Gemeinde Stettlen von CHF 225‘846.90. Der Gemeinderat hat am 19. September 2019 dem Rückkauf zugestimmt.
Der entsprechende Vertragsentwurf kann in der Bauverwaltung eingesehen werden.
Gemäss Art. 31 Organisationsreglement der Gemeinde Stettlen unterliegen Einzelausgaben von CHF 200‘000 - CHF 400‘000 dem fakultativen Referendum. 5 % der Stimmberechtigten (ca. 110 Personen) können innert 30 Tagen seit Veröffentlichung dieses Beschlusses durch Unterzeichnung des entsprechenden Begehrens verlangen, dass der Beschluss der Gemeindeversammlung unterbreitet wird.
Der Gemeinderat
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