Hochbaukommission

  • Entscheidbefugnisse      Baubewilligungskompetenz gemäss Gemeindebaureglement, soweit diese nicht an die Bauverwaltung delegiert ist.
    Kernaufgaben

    Gemäss Gemeindebaureglement, insbesondere

    • Baubewilligungsinstanz.
    • Antragstellung an übergeordnete Bewilligungsinstanzen.
    • Betreuung der Liegenschaften der Gemeinde.
    • Antragstellung in baulichen Angelegenheiten, die im Zuständigkeitsbereich des Gemeinderats liegen.
    • Vorberatung von Reglementen und Voranschlag in ihrem Bereich.

     

 
 
http://www.stettlen.ch/de/politik/behoerden/detail.php - Gemeinde Stettlen