Sektionschef - abmelden

  • Sektionschef - abmelden
  • Amt für Bevölkerungsschutz, Sport und Militär BSM
  • Meldepflicht

    • Wohnortswechsel
      Der Wohnort ist die Gemeinde, bei welcher die zivilen Ausweisschriften hinterlegt sind.

     

    • Wohnortswechsel (innerhalb des Kantons Bern)
      Beim Wegzug in eine andere Gemeinde innerhalb des Kantons Bern ist die neue Adresse dem Sektionschef im Kanton Bern innert 14 Tagen mitzuteilen.

     

    • Wohnortswechsel (in einen anderen Kanton)
      Beim Wegzug in einen anderen Kanton ist die neue Adresse dem für den Wohnort zuständigen Sektionschef innert 14 Tagen mitzuteilen.

     

    • Adressänderung innerhalb der Wohngemeinde
      Eine Adressänderung innerhalb der Wohngemeinde ist dem Sektionschef innert 14 Tagen zu melden.

     

    • Berufsänderung
      Eine Berufsänderung ist dem Sektionschef innert nützlicher Frist bekanntzugeben.

     

    • Änderung der Personalien
      Bei Namensänderung sind dem Sektionschef folgende Unterlagen einzureichen:
      Dienstbüchlein
      militärischer Leistungsausweis (sofern vorhanden)
      Kopie der Namensänderungsverfügung
      blaue militärische Identitätskarte (sofern vorhanden)

 
 
http://www.stettlen.ch/de/verwaltung/dienstleistungen/detail.php - Gemeinde Stettlen