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Verpflichtungskredit Kreuzungsvertrag zwischen Bahntrassee und Schwandiweg - Fakultatives Referendum
Diese Anpassungen betreffen Infrastrukturmassnahmen in Bezug auf die Strasse sowie Leitungen.
Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat den RBS verpflichtet, die Kostentragung für die Anpassungen an der Kreuzung zwischen Bahntrassee und Schwandiweg in einem Kreuzungsvertrag gemäss Art. 32 EBG mit den betroffenen Gemeinden zu regeln. Entsprechende Verhandlungen zwischen dem RBS sowie den Gemeinden Stettlen und Ostermundigen wurden im September 2023 aufgenommen und im September 2024 abgeschlossen.
Rechtsmittel
Gemäss Art. 31 Organisationsreglement (OgR) der Gemeinde Stettlen unterliegt ein Kredit dieser Höhe dem fakultativen Referendum. Gestützt auf Art. 45 OgR können 5 % der Stimmberechtigten innert 30 Tagen seit Veröffentlichung dieses Beschlusses auf ePublikationExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. durch Unterzeichnung des entsprechenden Begehrens verlangen, dass der
Beschluss der Gemeindeversammlung unterbreitet wird. Das Referendumsbegehren ist schriftlich bei der Gemeindeschreiberei, Bernstrasse 116, 3066 Stettlen, einzureichen.