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Generelles Feuerwerksverbot
Das vom Gemeinderat Stettlen am 9. Juli 2026 angeordnete allgemeine Feuerverbot im gesamten Gemeindegebiet bleibt aufgrund der anhaltenden Trockenheit weiterhin in Kraft (Newsmeldung vom 09. Juli 2026).
Zusätzlich haben die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter des Kantons Bern mit sofortiger Wirkung ein generelles Feuerwerksverbot für das gesamte Kantonsgebiet erlassen (Medienmitteilung vom 23. Juli 2026)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Das Verbot umfasst:
- Feuerwerkskörper jeglicher Art (inkl. Kleinst-Knallkörper und Raketen),
- bengalische Feuer und andere pyrotechnische Gegenstände,
- das Steigenlassen von Himmelslaternen sowie
- das Entzünden von Höhenfeuern bzw. 1.-August-Feuern.
Auswirkungen auf die Bundesfeier
Die Bundesfeier kann grundsätzlich wie geplant stattfinden. Aufgrund der geltenden Verbote müssen jedoch einzelne Programmpunkte entfallen: Der Fackelumzug und das Höhenfeuer finden nicht statt. Zudem ist auf dem Festgelände sowie im übrigen Gemeindegebiet das Abbrennen von Feuerwerk jeglicher Art untersagt.
Aufruf zu grosser Vorsicht
Die Brandgefahr ist nach wie vor sehr hoch. Bereits ein kleiner Funke kann einen Brand auslösen und Menschen, Tiere sowie Sachwerte gefährden.
Der Gemeinderat bittet alle EinwohnerInnen sowie die Besuchenden der Bundesfeier, die geltenden Verbote konsequent einzuhalten und auf jegliches Feuerwerk zu verzichten. Mit einem verantwortungsvollen Verhalten leisten alle einen wichtigen Beitrag zum Schutz der Bevölkerung, der Natur und der Einsatzkräfte. Besten Dank für Ihre Mithilfe.
Gemeindeverwaltung Stettlen
| Name | Download | ||
|---|---|---|---|
| Bundesfeier 2026, Programm (PDF, 886 kB) | Download | 0 | Bundesfeier 2026, Programm |