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Medienmitteilung: Ortsplanungsrevision Stettlen verzögert sich erneut
Die Gemeindeversammlung Stettlen hat die Ortsplanungsrevision am 18. Juni 2024 beschlossen. Nach der öffentlichen Auflage reichte die Gemeinde die vollständigen Genehmigungsunterlagen im Dezember 2024 beim Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern, AGR, ein. Seitdem befindet sich die Ortsplanungsrevision im kantonalen Genehmigungsverfahren. Die Prüfung durch die zuständigen kantonalen Fachstellen dauerte rund ein Jahr. Am 17. Dezember 2025 eröffnete das AGR der Gemeinde rund 40 Genehmigungsvorbehalte. Diese betrafen sowohl formale und redaktionelle Anpassungen als auch materielle planerische Fragen, unter anderem zu Mindestdichten, Hochwasserschutz, Erschliessung sowie Darstellungen und Vermassungen in den Zonenplänen.
Aufwändige Bearbeitung der Genehmigungsvorbehalte
Die Gemeinde hat die vom AGR verlangten Anpassungen in den vergangenen Monaten gemeinsam mit den beauftragten Fachplanenden und den zuständigen kantonalen Stellen bearbeitet. Besonders anspruchsvoll war die rechtliche und fachliche Klärung des Erschliessungssystems in der Zone mit Planungspflicht «Bernapark». Dabei setzte sich die Gemeinde erfolgreich dafür ein, dass das ursprünglich definierte private Erschliessungssystem beibehalten wird.
Die Bereinigung der Unterlagen war mit erheblichem zeitlichem und finanziellem Aufwand verbunden. Die Gemeinde hat dem AGR die bearbeiteten Unterlagen und Lösungsvorschläge laufend zur Prüfung eingereicht. Einzelne Punkte befinden sich beim AGR weiterhin in Prüfung. Klärung von Differenzen zwischen der Bernapark AG und der Gemeinde haben ebenfalls zu einer zeitlichen Verzögerung beigetragen.
AGR lehnt Änderungen von Amtes wegen ab, weitere öffentliche Auflage ab 7. Oktober 2026
Um das Verfahren nach der umfangreichen kantonalen Prüfung zu beschleunigen, ersuchte die Gemeinde das AGR, die bereinigten Änderungen von Amtes wegen vorzunehmen. Das AGR lehnt dieses Vorgehen aus verschiedenen Gründen ab. Aufgrund dieses Entscheids müssen die bereinigten Unterlagen nochmals öffentlich aufgelegt werden.
Die Auflage findet voraussichtlich vom Mittwoch, 7. Oktober 2026, bis und mit Freitag, 6. November 2026, statt. Die amtliche Publikation mit den Einzelheiten zur Auflage folgt.
Nach Abschluss der Auflage wird die Gemeinde die eingegangenen Eingaben prüfen und die Unterlagen anschliessend erneut dem Kanton zur Genehmigung einreichen. Das AGR hat der Gemeinde zugesichert, das Genehmigungsverfahren nach Vorliegen einer genehmigungsfähigen Fassung zügig abzuschliessen. Unter diesem Vorbehalt rechnet die Gemeinde weiterhin mit einer kantonalen Genehmigung im ersten Quartal 2027, sofern keine Rechtsverfahren zu weiteren Verzögerungen führen.
Bis zur Genehmigung bleiben Bauvorhaben, die auf das neue Planungsrecht angewiesen sind, faktisch blockiert. Das ist für die Bauherrschaften und auch für die Bewilligungsbehörden eine sehr unangenehme Situation.
Der Gemeinderat tut alles in seiner Macht stehende um diesen Zustand baldmöglichst zu bereinigen und bittet alle Beteiligten um die notwendige Geduld.
Gemeinderat Stettlen