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Öffentliche Planauflage – Geringfügige Änderungen der Zonenpläne 1 und 2, des Baureglements sowie des Erläuterungsberichts im Zuge des Genehmigungsverfahrens, Stettlen
Im Rahmen des laufenden Genehmigungsverfahrens zur Ortsplanungsrevision wurden aufgrund der Genehmigungsvorbehalte und Rückmeldungen des Amtes für Gemeinden und Raumordnung (AGR) verschiedene Anpassungen an den Planungsinstrumenten vorgenommen. Nach einer Bereinigungssitzung mit dem AGR wurden die Genehmigungsakten auf den Stand vom 14. September 2026 nachgeführt.
Die Anpassungen betreffen die Zonenpläne 1 und 2, das Baureglement sowie den Erläuterungsbericht, jeweils mit Stand vom 14. September 2026. Gegenstand der öffentlichen Auflage sind ausschliesslich die im Genehmigungsverfahren vorgenommenen und in den Unterlagen entsprechend gekennzeichneten geringfügigen Änderungen.
Titel der Planauflage
Geringfügige Änderungen der Zonenpläne 1 und 2, des Baureglements sowie des Erläuterungsberichts im Zuge des Genehmigungsverfahrens
Gegenstand der öffentlichen Planauflage
Der Gemeinderat Stettlen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 (BauG) und Art. 122 Abs. 7 der Bauverordnung vom 6. März 1985 (BauV) die vorerwähnten Änderungen zur öffentlichen Auflage. Es ist beabsichtigt, die Änderung im Verfahren der geringfügigen Änderung von Nutzungsplänen vorzunehmen. Die Änderungen betreffen die Bereinigung von Vorbehalten im Zuge des Genehmigungsverfahrens. Gegenstand der öffentlichen Auflage sind ausschliesslich die in den Auflageakten hervorgehobenen Änderungen in den Zonenplänen 1 und 2, im Baureglement sowie im Erläuterungsbericht.
Rechtsmittel / Einsichtnahme
Die Akten liegen vom 16. Oktober 2026 bis und mit 16. November 2026 bei der Bauverwaltung Stettlen öffentlich auf. Die Unterlagen können zusätzlich unter folgendem Link heruntergeladen werden: Planauflage geringfügige Änderungen Ortsplanungsrevision StettlenExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet..
Innert der Auflagefrist kann gegen die geplante Änderung beim Gemeinderat Stettlen schriftlich und begründet Einsprache und Rechtsverwahrung eingereicht werden.
Kontaktstelle
Einwohnergemeinde Stettlen
Bernstrasse 116
3066 Stettlen
Frist
Ablauf der Frist: 16.11.2026
Der Gemeinderat