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Revision Gebührenverordnung per 01.01.2025

13. Dezember 2024
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 09.12.2024 die Gebührenverordnung revidiert.

Gemäss Artikel 45 der kantonalen Gemeindeverordnung wird bekanntgegeben, dass der Gemeinderat an seiner Sitzung vom 09.12.2024 die Gebührenverordnung revidiert hat. Die Verordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, per 01.01.2025 in Kraft.

Folgende Änderungen wurden beschlossen:

1.1.1
  • Aufforderung zur Behebung einfacher Mängel, Aufwandgebühr 1, Neu
  • Ausfüllen Baugesuch vor Einreichung Baugesuch, Aufwandgebühr 2, Neu
1.1.3
  • Umfassende materielle Prüfung, Aufwandgebühr 2, Neu
  • Grundgebühr Mitteilung an die Nachbarn, Fr. 100, Neu
1.1.6
  • Nachträgliche Baubewilligung, Fr. 200, Neu
1.7
  • Prüfung diverse Meldeverfahren in eBau, Neu
  • Solaranlage und Photovoltaikanlagen, Fr. 50 pro Gesuch
  • Wärmeerzeugerersatz, Fr. 50 pro Gesuch
4.3
  • Adressauskunft an Dritte per Post, Fr. 10 plus Porto bei Versand per Post, Anpassung
5.6
  • Sondernutzung Fernwärme, Neu
  • Sondernutzungsgebühr pro KWh bezogene Nutzenergie der Kunden, Rp. 0.30
10.1
  • Verwaltungsgebühren Einbürgerungen, Anpassung
11
  • Eintrittspreise Hallenbad, Anpassung Lehrlinge/Studenten, 12er Anstelle 10er Abo, Bahnmiete Fr 35 statt 20, Hallenbadmiete
15.3
  • Graberstellungsgebühr; Urnenbeisetzung in bestehendes Grab, Anpassung, Fr. 200 resp. Fr. 400
  • Graberstellungsgebühr; Reservierte Gräber pro Sargbestattung, Neu
18
  • Gebühren Schulen, Neu

Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, erhoben werden.

Der Gemeinderat

Name
Gebührenverordnung, gültig ab 01.01.2025 (PDF, 475.44 kB) Download 0 Gebührenverordnung, gültig ab 01.01.2025