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Revision Personalverordnung per 01.01.2025
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Stettlen an seiner Sitzung vom 13. Januar 2025 die Personalverordnung revidiert hat. Die Verordnung tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, rückwirkend per 1. Januar 2025 in Kraft.
Die Verordnung kann in der Gemeindeschreiberei bezogen oder unter Reglemente und Verordnungen eingesehen werden.
Rechtsmittel / Einsichtnahme
Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, erhoben werden.
Der Gemeinderat