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Vernehmlassung: Totalrevision Wahl- und Abstimmungsreglement

1. Juli 2026
Der Gemeinderat hat an seiner Sitzung vom 29. Juni 2026 den Entwurf der Totalrevision des Wahl- und Abstimmungsreglements in erster Lesung beraten und zur öffentlichen Vernehmlassung freigegeben. Stellungnahmen können bis zum 03. August 2026 eingereicht werden.

Die Totalrevision des Reglements aus dem Jahr 2002 (Teilrevision 2018) ist notwendig, um das Reglement an das übergeordnete Recht sowie an das kantonale Musterreglement anzupassen und die geltende Praxis nachvollziehbar abzubilden. Gleichzeitig werden Zuständigkeiten, Abläufe und Fristen klarer und rechtssicher geregelt.

Ein besonderer Schwerpunkt der Revision liegt auf der Neustrukturierung des Reglements sowie auf den Fristen und Verfahrensabläufen für Gemeinderatswahlen. Ziel ist ein übersichtlich aufgebautes und praxistaugliches Reglement, das eine effiziente und weiterhin rechtskonforme Durchführung künftiger Wahlen und Abstimmungen gewährleistet.

Einwohnerinnen und Einwohner sowie die politischen Parteien sind eingeladen, zum Entwurf Stellung zu nehmen. Schriftliche Eingaben können bis am Montag, 03. August 2026, bei der Gemeindeschreiberei (gemeindeschreiberei@stettlen.ch) eingereicht werden. Der Reglementsentwurf sowie die erläuternden Unterlagen können während der Vernehmlassungsfrist auf der Gemeindeverwaltung eingesehen oder im Anhang heruntergeladen werden.

Nach Abschluss der Vernehmlassung werden die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und, soweit angezeigt, in die weitere Bearbeitung des Reglements einfliessen. Nach erfolgter Vorprüfung durch das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) wird das Reglement der Gemeindeversammlung zum Beschluss vorgelegt.

Gemeindeschreiberei Stettlen

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Entwurf Wahl- und Abstimmungsreglement ab 01.01.2027 (PDF, 146 kB) Download 0 Entwurf Wahl- und Abstimmungsreglement ab 01.01.2027
Auslegeordnung Wahl- und Abstimmungsreglement inkl. Erläuterungen (PDF, 214 kB) Download 1 Auslegeordnung Wahl- und Abstimmungsreglement inkl. Erläuterungen