Steuererklärung einreichen

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  • Finanzverwaltung

  • Als steuerpflichtige Person müssen Sie Ihre entsprechende Steuererklärung ausfüllen.

    Die wichtigste Steuererklärung für die im Kanton Bern niedergelassenen und wohnhaften Bürgerinnen und Bürger ist jene der Einkommens- und Vermögenssteuern.

    Für die Steuererklärung des jeweiligen Steuerjahres gilt der 15. März als Abgabetermin, bei selbstständiger Erwerbstätigkeit der 15. Mai.

    Bei Fällen mit unterjähriger Steuerpflicht (Zuzug aus dem Ausland, Wegzug ins Ausland, Todesfall) ist die Einreichefrist jeweils auf dem Begleitschreiben vermerkt.

    Die Steuererklärung ist bei der Wohnsitzgemeinde einzureichen.

    Steuererklärung online einreichen:
    Mit TaxMe-Online können Sie Ihre Steuererklärung mit dem BE-Login elektronisch ausfüllen und einreichen.

    Informationen und Hinweise zum TaxMe-Online mit BE-Login finden Sie im untenstehenden Dokument.


 
 
http://www.stettlen.ch/de/verwaltung/dienstleistungen/detail.php - Gemeinde Stettlen