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  • Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
     

    Wer von einer Gemeinde wegzieht, hat sich spätestens am Tage des Wegzugs abzumelden und dne neuen Wohnort anzugeben (Art 10. Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt).

    Bei der Abmeldung vorzulegen ist:

    • Niederlassungsausweis bei Schweizer Bürgern
    • Ausländerausweis und Reisepass bei Ausländischen Staatsangehörigen

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Kontakte

Gemeindeschreiberei
Bernstrasse 116, 3066 Stettlen
Telefon 031 930 88 30 / E-Mail

Finanzverwaltung
Bernstrasse 116, 3066 Stettlen
Telefon 031 930 88 40 / E-Mail

Bauverwaltung
Bernstrasse 116, 3066 Stettlen
Telefon 031 930 88 48 / E-Mail

Leitung
Bernstrasse 116, 3066 Stettlen
Telefon 031 930 88 33 / E-Mail


Unsere Öffnungszeiten

Montag: 08.00-11.30 Uhr / 13.30-18.00 Uhr

Dienstag-Donnerstag: 08.00-11.30 Uhr / 13.30-16.30 Uhr

Freitag: 08.00 - 14.00 Uhr (durchgehend)

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