Benutzung öffentlichen Grundes (für Veranstaltungen) - Bewilligung beantragen

  • Benutzung öffentlichen Grundes (für Veranstaltungen) - Bewilligung beantragen
  • Gemeindeschreiberei
  • Die Benutzung öffentlichen Grundes ist bewilligungspflichtig. Bitte nehmen Sie frühzeitig mit der Gemeindeschreiberei Kontakt auf, damit wir das Vorgehen besprechen können.


 
 
http://www.stettlen.ch/de/verwaltung/dienstleistungen/detail.php - Gemeinde Stettlen