Reklame - Gesuch einreichen

  • Reklame - Gesuch einreichen
  • Bauverwaltung
  • Neu gibt es im Kanton Bern keine separate Reklamebewilligung mehr. Reklamen unterliegen grundsätzlich der Baubewilligungspflicht, sie benötigen demnach eine Baubewilligung. Für Reklamevorhaben ist somit ein Baugesuch zu stellen; ein Gesuch für eine Reklamebewilligung gibt es nicht mehr.

    Kontaktieren Sie bitte unsere Bauverwaltung, um das Vorgehen abzusprechen.


 
 
http://www.stettlen.ch/de/verwaltung/dienstleistungen/detail.php - Gemeinde Stettlen