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Erleichterte Einbürgerung
Als Ehepartnerin oder Ehepartner einer Schweizer Bürgerin oder eines Schweizer Bürgers können Sie sich erleichtert einbürgern, wenn Sie insbesondere
- seit insgesamt fünf Jahren in der Schweiz und
- seit einem Jahr vor Gesuchseinreichung in der Schweiz leben,
- seit drei Jahren in ehelicher Gemeinschaft leben
- und in der Schweiz integriert sind.
Auch als Person der dritten Ausländergeneration können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert einbürgern lassen.
Mit Hilfe des Self-Check EinbürgerungExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. erfahren Sie mit wenigen Klicks, ob Sie sich erleichtert Einbürgern lassen können.
Falls Sie die Voraussetzungen erfüllen, erhalten Sie beim Staatssekretariat für Migration (SEM)Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. das Gesuchsformular für die erleichterte Einbürgerung. Dieses Amt ist für die gesamte Durchführung des Verfahrens sowie für den Entscheid zuständig.