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Hochbaukommission

Entscheidbefugnisse

Baubewilligungskompetenz gemäss Gemeindebaureglement, soweit diese nicht an die Bauverwaltung delegiert ist. 

Kernaufgaben

Gemäss Gemeindebaureglement, insbesondere

  • Baubewilligungsinstanz
  • Antragstellung an übergeordnete Bewilligungsinstanzen
  • Betreuung der Liegenschaften der Gemeinde
  • Antragstellung in baulichen Angelegenheiten, die im Zuständigkeitsbereich des Gemeinderates liegen
  • Vorberatung von Reglementen und Voranschlag in ihrem Bereich

Kontakt

Hochbaukommission
Bernstrasse 116
3066 Stettlen
Tel. +41 31 930 88 48
bauverwaltung@stettlen.ch

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