Das Wahl- und Abstimmungslokal befindet sich im 2. Stock des Gemeindehauses und ist an den Wahl- und Abstimmungswochenenden wie folgt geöffnet:
Samstag, 18.00 - 19.00 Uhr
Sonntag, 10.00 - 12.00 Uhr
Die letzte Leerung des Briefkastens bei der Gemeindeverwaltung erfolgt am Abstimmungs-/Wahlsonntag um 10.00 Uhr.
Stimmregister
Stimmberechtigte Personen haben das Recht, ihren Eintrag oder die Berichtigung ihres Eintrages im Stimmregister bis jeweils am Dienstag, 16.30 Uhr, vor dem Abstimmungs- und/oder Wahlsonntag zu verlangen.
Bedingungen / Voraussetzungen zur Stimmabgabe
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zur Stimmabgabe berechtigt.
Verlust des Stimmrechtsausweises
Stimmberechtigte, die keinen Stimmrechtsausweis erhalten oder diesen verloren haben, können bei der Einwohnerkontrolle jeweils bis am Freitag, 14.00 Uhr, vor dem Abstimmungs- und/oder Wahlsonntag ein Doppel verlangen. Das Begehren muss persönlich unter Vorweisen des Passes oder der Identitätskarte gestellt werden.
Brieflich abstimmen Was ist zu beachten?
Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
Abstimmungsausschuss 2018
Der Gemeinderat hat folgende Personen in den Abstimmungsausschuss 2018 gewählt:
- Kunz Brigitte
- Kunz Hans Rudolf
- Kunz Tanja
- Kunz Markus
- Kunz Pascal
- Kuratli Sonja
- Kurt Andreas
- Kurt Adrian
- Kyburz Roger
- Lanz Tobias
- Lardo Alessandro
- Laville Rémy
- Lehmann Jan
- Lehmann Johann
- Lehmann Jessica
Termine 2018 | Termine 2019 10. Februar 19. Mai 20. Oktober 24. November |
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Montag: 08.00-11.30 Uhr / 13.30-18.00 Uhr
Dienstag-Donnerstag: 08.00-11.30 Uhr / 13.30-16.30 Uhr
Freitag: 08.00 - 14.00 Uhr (durchgehend)
Falls nötig, können Sie mit uns auch einen Termin ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbaren.
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