Das Urnenlokal befindet sich im 2. Stock des Gemeindehauses und ist am Abstimmungs- und/oder Wahlsonntag von 10.00 - 12.00 Uhr geöffnet.
Die letzte Leerung des Briefkastens bei der Gemeindeverwaltung erfolgt am Abstimmungs- und/oder Wahlsonntag um 10.00 Uhr.
Stimmregister
Stimmberechtigte Personen haben das Recht, ihren Eintrag oder die Berichtigung ihres Eintrages im Stimmregister bis jeweils am Dienstag, 16.30 Uhr, vor dem Abstimmungs- und/oder Wahlsonntag zu verlangen.
Bedingungen / Voraussetzungen zur Stimmabgabe
Jede Person, die einen gültigen Stimmausweis hat, ist zur Stimmabgabe berechtigt.
Verlust des Stimmrechtsausweises
Stimmberechtigte, die keinen Stimmrechtsausweis erhalten oder diesen verloren haben, können bei der Einwohnerkontrolle bis am Freitag vor dem Abstimmungs- und/oder Wahlsonntag ein Duplikat des Stimmrechtsausweises verlangen. Das Begehren muss persönlich unter Vorweisen des Passes oder der Identitätskarte gestellt werden.
Brieflich abstimmen - Was ist zu beachten?
Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimm- und/oder Wahlmaterials möglich.
Hier finden Sie eine Abstimmungsanleitung.
Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig wenn:
Der Gemeinderat hat folgende Personen in den Abstimmungsausschuss 2022 gewählt:
Termine 2023 12.03.2023 18.06.2023 22.10.2023 / Bundes- und Gemeindewahlen 26.11.2023 | Termine 2024 03.03.2024 09.06.2024 22.09.2024 24.11.2024 |
Informationen, Termine und Bedingungen kommunale Gesamterneuerungswahlen 22.10.2023
Muster Wahlvorschlag Gemeindepräsidium und Mitglied Gemeinderat
Muster Wahlvorschlag Mitglied Gemeinderat
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Montag: 08.00-11.30 Uhr / 13.30-18.00 Uhr
Dienstag-Donnerstag: 08.00-11.30 Uhr / 13.30-16.30 Uhr
Freitag: 08.00 - 14.00 Uhr (durchgehend)
Falls nötig, können Sie mit uns auch einen Termin ausserhalb der Öffnungszeiten vereinbaren.
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