Adressen Generation 60+ Stettlen-Vechigen
Adressen Generation 60+ Stettlen-Vechigen
Verzeichnis von hilfreichen Adressen Generation 60+ Stettlen-Vechigen
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Auslandaufenthalte - in der Schweiz abmelden
Auslandaufenthalte - in der Schweiz abmelden
Wenn Sie die Schweiz dauerhaft verlassen und Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, müssen Sie sich bei uns abmelden. Wir benötigen dafür die neue Wohnadresse im Ausland sowie die Adresse einer Vertretungsperson in der Schweiz.
Ausländische Staatsangehörige haben Ihren Ausländerausweis abzugeben.
Die Abmeldung ist kostenlos.
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Benutzung öffentlichen Grundes (für Veranstaltungen) - Bewilligung beantragen
Benutzung öffentlichen Grundes (für Veranstaltungen) - Bewilligung beantragen
Die Benutzung öffentlichen Grundes ist bewilligungspflichtig. Bitte nehmen Sie frühzeitig mit der Gemeindeschreiberei Kontakt auf, damit wir das Vorgehen besprechen können.
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Bestattung in Stettlen
Bestattung in Stettlen
Der Friedhof Stettlen bietet verschiedene Bestattungsmöglichkeiten:
- Urnengemeinschaftsgrab
- Urnengrab
- Erdbestattung
Grabmäler
Das Aufstellen, Versetzen und Abändern von Grabmälern auf dem Friedhof Stettlen bedarf einer Bewilligung. Das Gesuch ist vor Beginn der Arbeiten bei der Gemeindeschreiberei einzureichen. Dem Gesuch ist eine Zeichnung des Grabmals im Massstab 1:10 im Doppel beizufügen. Die Grabmäler haben sich in die Harmonie und Würde des Friedhofes einzufügen. Sie dürfen die Gestaltung nicht stören.
Download:
Reglement Spezialfinanzierung Grabunterhalt
Gesuch Grabmalbewilligung
Gebührenverordnung
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Besuchsdienst besuchen + helfen
Besuchsdienst besuchen + helfen
Besuchsdienst "besuchen + helfen"
Bedarf und Angebot für…
• Spaziergänge
• Einkaufen in Auftrag oder gemeinsam
• Pflanzen giessen
• Haustiere versorgen
• Gesellschaft leisten
• Vorlesen
• Begleitung zum Arzt oder zu Ämtern
• Kinder hüten oder begleiten
....etc.
Wer kann mitmachen?
Mitmachen können alle Einwohnerinnen und Einwohner, die bis 3 Stunden pro Woche zur freien Verfügung oder entsprechenden Bedarf dafür haben.
Möchten Sie…
...ab und zu oder regelmässig Zeit schenken, Kontakte pflegen, Menschen bei alltäglichen Dingen unterstützen, der Gesellschaft etwas zurückgeben, die freie Zeit sinnvoll gestalten, die eigenen Talente zugunsten anderer einsetzen, sich selber weiterentwickeln, in andere Lebenswelten Einblick erhalten, eine befriedigende Aufgabe haben, interessante Begegnungen erleben, neue Herausforderungen meistern oder anderen eine Freude bereiten?
Auskünfte erhalten Sie unter 031 931 51 44 oder senioreninfo@stettlen.ch
Download:
Flyer "besuchen + helfen"
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Betreibungsregisterauszug - bestellen
Betreibungsregisterauszug - bestellen
Für die Gemeinde Stettlen ist das Betreibungsamt Bern-Mittelland, Dienststelle Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen zuständig.
Telefon 031 635 90 00
Schalteröffnungszeiten / Telefonbedienung:
Montag bis Donnerstag:
08.30h bis 12.00h
13.30h bis 17.00h
Freitag:
08.30h bis 12.00h
13.30h bis 16.00h
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Demonstrationen - Bewilligung beantragen
Demonstrationen - Bewilligung beantragen
Sie planen eine Demonstration oder öffentliche Kundgebung in der Gemeinde Stettlen?
Nehmen Sie mit uns Kontakt auf, damit wir das Vorgehen betreffend Bewilligung, Sicherheit etc. besprechen können.
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Erwachsenenbildung - Informationen einholen
Erwachsenenbildung - Informationen einholen
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Familienexterne Kinderbetreuung (Betreuungsgutscheine)
Familienexterne Kinderbetreuung (Betreuungsgutscheine)
Betreuungsgutscheine ab August 2020
Der Gemeinderat Stettlen hat der Einführung von Betreuungsgutscheinen per August 2020 zugestimmt. Die Familien werden ab März 2020 einen Antrag für einen Gutschein stellen können.
Wer bekommt einen Betreuungsgutschein?
Um einen Gutschein beantragen zu können, müssen die Eltern Bedingungen erfüllen:
Die Familie braucht die familienexterne Betreuung
Ein Betreuungsbedarf ist dann gegeben, wenn andernfalls Familie und Beruf nicht vereinbart werden können. Bei Alleinerziehenden muss das Arbeitspensum mindestens 20%, bei Paaren 120% betragen. Soll ein Gutschein für ein Kind ab dem Kindergarten beantragt werden, muss das Arbeitspensum 40% bzw. 140% betragen.
Der Arbeitstätigkeit gleichgestellt sind die Arbeitssuche, eine berufsorientierte Aus- oder Weiterbildung, die Teilnahme an einem Integrations- oder Beschäftigungsprogramm und ärztlich bestätigte gesundheitlich bedingte Einschränkungen der Betreuungstätigkeit (gesundheitliche Indikation).
Eltern, die nicht oder weniger erwerbstätig sind erhalten einen Betreuungsgut-schein, wenn die familienergänzende Betreuung zur sozialen oder sprachlichen Integration des betreuten Kindes im Hinblick auf den Volksschuleintritt notwendig ist. Die soziale Indikation wird durch eine Fachstelle (in der Regel Sozialdienst, Erziehungsberatung oder Mütter- und Väterberatung) bestätigt.
Die Familie benötigt aufgrund ihrer finanziellen Situation Subventionen
Betreuungsgutscheine werden nur an Familien mit einem massgebendem Einkommen bis zu 160‘000 Franken ausbezahlt. Das massgebende Einkommen wird auf Basis der Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Eltern sowie der Familiengrösse berechnet.
Wie beantrage ich einen Betreuungsgutschein?
Die Familie stellt ab März 2020 per Webapplikation kiBon (www.kibon.ch) einen Antrag für einen Betreuungsgutschein und sucht einen Betreuungsplatz in einer Kita oder einer Tagesfamilie, die am System teilnimmt.
Liegt die Platzbestätigung der Kita oder der Tagesfamilienorganisation vor und wurden alle geforderten Unterlagen eingereicht, prüft die Gemeindeschreiberei den Anspruch und stellt den Gutschein aus. Die Kita oder die Tagesfamilienorganisation zieht den entsprechenden Betrag von der monatlichen Rechnung an die Eltern ab. Der Gutschein wird den Eltern nicht direkt ausbezahlt.
Wie wird der Betreuungsgutschein berechnet?
Der Betreuungsgutschein wird für ein bestimmtes Pensum sowie in einer einkommensabhängigen Höhe ausgestellt.
Wie wird das Betreuungspensum festgelegt?
Bei Eltern, welche ein Gesuch stellen, weil sie arbeiten, Arbeit suchen, einer be-rufsorientierten Aus- oder Weiterbildung nachgehen, an einem Integrations- oder Beschäftigungsprogramm teilnehmen oder eine gesundheitliche Indikation vorliegt, ist der Umfang des Anspruchs auf Betreuungsgutscheine vom Ausmass der Beschäftigung abhängig.
Bei Alleinerziehenden entspricht das vergünstigte Betreuungspensum maximal dem Beschäftigungspensum + 20%. Eine alleinerziehende Person, welche zu 60% erwerbstätig ist, würde maximal für 80% einen Betreuungsgutschein erhalten.
Bei Paaren entspricht das vergünstigte Betreuungspensum maximal dem gemeinsamen Beschäftigungspensum abzüglich 100% + 20%. D.h. ein Paar, welches gemeinsam 140% arbeitet, würde maximal einen Gutschein für 60% erhalten.
Bei einer Indikation aufgrund eines Sprachförderbedarfs wird ein Betreuungsgutschein im Umfang von 40% verfügt.
Bei Gutscheinen zur sozialen Integration legt die zuständige Fachstelle das Be-treuungspensum fest, d.h. je nach Indikation zwischen 20 und 60%.
Wie hoch ist die Subvention pro Tag/pro Stunde?
Die maximale Höhe des Gutscheins beträgt 100 Franken pro Tag für einen Kita-Platz und 8.50 Franken für eine Stunde Betreuung durch eine Tagesfamilie. Mit zunehmendem massgebendem Einkommen reduziert sich die Mitfinanzierung linear und sinkt ab einem massgebenden Einkommen von 160‘000 Franken auf 0.
Download:
Informationsbroschüre Betreuungsgutscheine
Papiergesuch Betreuungsgutschein Gutscheinperiode 21/22
Zusatzformular Beschäftigungspensum Gutscheinperiode 21/22
Zusatzformular Einkommensverschlechterung Gutscheinperiode 21/22
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Ferienpass
Ferienpass
Die Stadt Bern bietet Kindern und Jugendlichen während der Schulferien ein abwechslungsreiches Freizeitprogramm an.
Die Schülerinnen und Schüler der Schule Stettlen werden regelmässig mit dem Kursprogramm bedient.
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Festwirtschaft - Gesuch einreichen
Festwirtschaft - Gesuch einreichen
Die kantonale Gastgewerbegesetzgebung regelt die Ausübung des Gastgewerbes und den Handel mit alkoholischen Getränken.
Für öffentliche einmalige Anlässe / Veranstaltungen ist eine gastgewerbliche Einzelbewilligung (Festwirtschaftsbewilligung) erforderlich. Beim Verkauf mit alkoholischen Getränken sind in jedem Fall ein Jugendschutzkonzept und eine Getränkekarte beizulegen.
Ein Hygienekonzept muss nicht gemeinsam mit dem Gesuch abgegeben werden. Es muss jedoch am Anlass vorliegen, falls eine Kontrolle durch das Lebensmittelinspektorat erfolgt.
Sie können die entsprechenden Formulare bei der Gemeindeschreiberei beziehen oder direkt im Internet herunterladen.
Die vollständigen Formulare sind spätestens 30 Tage vor dem Anlass bei der Standortgemeinde des Anlasses abzugeben.
Dem Gesuch sind folgende Unterlagen beizulegen:
- Jugendschutzkonzept
- Getränkekarte
- Hygienekonzept (muss am Anlass vorliegen)
Die Gemeindeschreiberei prüft Ihre Eingabe und leitet das Gesuch an den Regierungsstatthalter zur abschliessenden Beurteilung weiter.
Download:
Gebührenverordnung
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Fundbüro - Gegenstand abgeben, abholen
Fundbüro - Gegenstand abgeben, abholen
Haben Sie etwas gefunden oder etwas verloren? Dann bringen Sie den Fundgegenstand ins Fundbüro bei der Gemeindeschreiberei oder teilen Sie uns mit, welchen Gegenstand Sie verloren haben.
Rechtliche Bestimmungen zu Fundgegenständen finden Sie im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB, Art. 720 - 722) sowie im Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch (EGzZBG, Rubrik 2, Zivilrecht, Zivilrechtspflege, Vollstreckung, Art. 5).
Download:
Gebührenverordnung
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Heimatausweis bestellen
Heimatausweis bestellen
Falls Sie sich unter der Woche aus beruflichen oder anderen Gründen in einer anderen Gemeinde aufhalten, müssen Sie sich dort als Wochenaufenthalter/in anmelden.
Wir stellen Ihnen gerne einen Heimatausweis zu. Sie können den Heimatausweis online bestellen. Die Gültigkeit des Heimatausweises ist normalerweise auf 1 Jahr beschränkt, in speziellen Fällen kann die Gültigkeitsdauer jedoch ein Jahr übersteigen.
Sie können den Heimatausweis telefonisch bei der Gemeindeverwaltung (031 930 88 30) oder direkt über das Onlineformular bestellen.
Gebühr Fr. 20.00.
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Heimatausweis verlängern
Heimatausweis verlängern
Sind Sie bereits im Besitz eines Heimatausweises, dessen Gültigkeit demnächst abläuft und Ihre Situation ist immer noch unverändert?
Sie haben die Möglichkeit, den Ausweis bei uns zu verlängern. Senden Sie uns hierzu den bisherigen Heimatausweis zurück.
Gebühr: Fr. 10.00
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Jugendjobbörse
Jugendjobbörse
Für Jugendliche ab 13 Jahren.
Suchst du ein Jöbli?
Willst Du dein Taschengeld aufbessern, hast Du Lust anzupacken und hilfst Du gerne anderen Leuten?
Dann melde dich bei uns - wir vermitteln dir gerne einen Jugendjob.
Haben Sie einen Job zu vergeben?
Können Sie eine helfende Hand brauchen? Schneeschaufeln, Babysitten, in den Ferien zum Hund schauen? Oder brauchen Sie Unterstützung bei Reinigungsarbeiten? Könnten Sie sonst eine kleine Tätigkeit einem/einer Jugendlichen gegen ein Taschengeld übergeben?
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Kulturförderung - Informationen einholen
Kulturförderung - Informationen einholen
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Lotto / Tombola
Lotto / Tombola
Für das Durchführen von Lottos und/oder Tombolas gilt ab 2021 eine Meldepflicht. Ab diesem Zeitpunkt tritt das neue Geldspielgesetz in Kraft. Mehr Informationen erhalten Sie auf der Homepage der Sicherheitsdirektion des Kantons Bern.
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Niederlassungsausweis / Aufenthaltsbescheinigung bestellen
Niederlassungsausweis / Aufenthaltsbescheinigung bestellen
Jede Bürgerin und jeder Bürger, welche/r das 18. Lebenjahr erreicht hat und in Stettlen angemeldet ist, erhält als Anmeldebestätigung einen Niederlassungsausweis.
Dieser muss bis zum Wegzug aufbewahrt werden und behält bis zur Änderung der Personalien / Angaben seine Gültigkeit.
Bei einem Wegzug aus Stettlen müssen Sie diesen bei der Abmeldung mitbringen und der Gemeindeverwaltung abgeben.
Die angemeldeten Wochenaufenthalter erhalten einen Aufenthaltsausweis.
Gebühr: Fr. 20.00 (im Rahmen der Anmeldung)
Duplikat: Fr. 20.00
Neuausstellung infolge Änderung von Personalien: gratis
Download:
Gebührenverordnung
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Senioren-Info
Senioren-Info
Informationsstelle für Seniorinnen und Senioren der Gemeinde Stettlen sowie deren Angehörige.
Die Senioren-Info in der Gemeindeverwaltung, Bernstrasse 116, ist jeweils am Donnerstagnachmittag von 13.30 - 16.30 Uhr geöffnet.
Auskünfte erhalten Sie unter 031 931 51 44 oder per Mail an senioreninfo@stettlen.ch.
Sie erhalten Auskünfte unter anderem zu folgenden Themen:
Wohnen
Alterswohnung mit Dienstleistung, Alters- und Pflegeheime, Wohngemeinschaften
Gesundheit und Pflege
Pflegeangebote, Spitex, Therapiemöglichkeiten, Krankenmobilien, Hauswirtschaftsangebote, Coiffeure, Podologie, Betreuung von Haustieren, usw.
Lebensgestaltung und Kontakte
Vereine und ihre Angebote, Mittagstisch, Mahlzeitendienst, Bibliothek, Ludothek, Altersnachmittage, Singen, Bewegung, usw.
Beratung und Begleitung
Rotkreuz-Fahrdienst, Besuchsdienst, Finanzberatung, Schüler helfen Senioren, Hilfe im Umgang mit neuen Technologien, usw.
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Siegelungsprotokoll
Siegelungsprotokoll
Bei jedem Todesfall muss gestützt auf die kantonale Verordnung über die Errichtung eines Inventars ein Siegelungsprotokoll aufgenommen werden (Vermögensaufnahme).
Die Siegelungsbeauftragte wird sich diesbezüglich für eine Terminvereinbarung bei der Vertretung der Erben melden. Die Siegelung ist spätestens innert sieben Tagen nach Eintritt des Todes zu vollziehen.
Folgende Unterlagen sind für die Vermögensaufnahme bereit zu halten:
- Testament (wenn vorhanden)
- Ehe- und/oder Erbvertrag (wenn vorhanden)
- Kontoauszüge der vorhandenen Konti (wenn möglich per Todestag)
- Lebens-, Renten- oder Unfallversicherungspolicen
- Namen, Adressen und Geburtsdaten der vermutlichen Erben
- Angaben über Vorempfänge und Schenkungen
- Angaben zu Verlustscheinen, Betreibungen oder offenen Schulden aus Sozialhilfeleistungen
- Angaben zu weiteren Vermögenswerten (Grundstücke, wertvolle Sammlungen)
Download:
Gebührenverordnung
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Tageselternverein Region Worb
Tageselternverein Region Worb
Tagesfamilien öffnen ihr zu Hause und ermöglichen ihren Tageskindern eine liebevolle und kompetente Tagesbetreuung, die auf Verständnis und Vertrauen beruht. Viele berufstätige Mütter und Väter schätzen die familiäre und flexible Betreuungsform.
Für eine Vermittlung wenden Sie sich an Sonja Steiner, sonja.steiner@tev-worb.ch / 031 839 76 42.
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Testament / Letztwillige Verfügung - hinterlegen
Testament / Letztwillige Verfügung - hinterlegen
Testamente, Ehe- und Erbverträge, Bestattungsanordnungen und Benachrichtigungsanweisungen können bei der Gemeinde deponiert werden; sie werden sorgfältig (feuer- und einbruchsicher) aufbewahrt. Nach einem Todesfall besteht die generelle Pflicht, alle letztwilligen Verfügungen der Gemeinde einzuliefern.
Bei der erstmaligen Deponierung ist eine Gebühr von Fr. 30.00 zu entrichten. Sie erhalten dafür eine Bestätigung. Sie können Ihre letztwillige Verfügung jederzeit für Änderungszwecke zurückverlangen bzw. das deponierte Dokument gegen ein aktuelleres Exemplar eintauschen.
Wenden Sie sich dafür bitte an die Gemeindeschreiberei.
Download:
Gebührenverordnung
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Wohnsitz - abmelden
Wohnsitz - abmelden
Sie verlassen unsere Gemeinde? Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.
Wer von einer Gemeinde wegzieht, hat sich spätestens am Tage des Wegzugs abzumelden und dne neuen Wohnort anzugeben (Art 10. Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt).
Bei der Abmeldung vorzulegen ist:
- Niederlassungsausweis bei Schweizer Bürgern
- Ausländerausweis und Reisepass bei Ausländischen Staatsangehörigen
Download:
Gebührenreglement
Gebührenverordnung
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Wohnsitz - anmelden
Wohnsitz - anmelden
Sind Sie neu in unsere Gemeinde zugezogen? Wir heissen Sie herzlich willkommen!
Anmeldung Schweizer/in
Damit wir Sie in unsere Register aufnehmen können, bitten wir Sie, sich innerhalb von 14 Tagen seit dem Zuzug persönlich bei der Gemeindeschreiberei anzumelden.
Bitte bringen Sie für die Anmeldung die folgenden Unterlagen mit:
- Heimatschein bzw. Heimatausweis (Wochenaufenthalter)
- Familienbüchlein/-ausweis (sofern vorhanden)
- AHV-Ausweis bzw. AHV-Nummer
Die Anmeldegebühr beträgt Fr. 20.00.
Anmeldung Ausländer/in
Wenn Sie einem ausländischen Staat angehören, bitten wir Sie, sich bereits innert 8 Tagen seit dem Zuzug anzumelden.
Wir benötigen für die Anmeldung folgende Unterlagen:
- gültiger Pass bzw. Personalausweis
- Ausländerausweis (wenn bereits vorhanden)
- AHV-Ausweis bzw. AHV-Nummer (wenn bereits vorhanden)
- Kopie Arbeitsvertrag
- Kope Mietvertrag
Es wird keine Anmeldegebühr von der Gemeinde erhoben. Die Kosten für die Erstellung bzw. Änderung des Ausländerausweises verrechnen wir separat.
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Wohnsitzbescheinigung bestellen
Wohnsitzbescheinigung bestellen
Müssen Sie für eine amtliche Angelegenheit oder zu einem anderen Zweck Ihren Wohnsitz nachweisen?
Wir stellen Ihnen gerne eine Wohnsitzbestätigung aus, welche Ihre Adresse und die Wohnsitzdauer in unserer Gemeinde bestätigt. Sie können die Wohnsitzbestätigung direkt am Schalter beziehen, telefonisch oder online bestellen.
Gebühren: Fr. 20.00
Download:
Gebührenverordnung
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Wohnsitzbescheinigung für die Einbürgerung bestellen
Wohnsitzbescheinigung für die Einbürgerung bestellen
Wir stellen Ihnen gerne eine Wohnsitzbescheinigung für die Einbürgerung aus, welche Ihre Adresse, die Wohnsitzdauer sowie den Aufenthaltsstatus in unserer Gemeinde bestätigt.
Sie können die Wohnsitzbescheinigung direkt am Schalter beziehen, telefonisch oder online bestellen.
Gebühren: Fr. 20.00
Download:
Gebührenverordnung
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