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Ortsplanungsrevision Stettlen, öffentliche Planauflage

Die Akten der Ortsplanungsrevision liegen vom Mittwoch, 13. März 2024 bis Montag, 29. April 2024 in der Gemeindeverwaltung öffentlich auf.

Die baurechtliche Grundordnung (Baureglement und Zonenplan) datiert vom 2011. In der Schlussphase der damals laufenden Ortsplanungsrevision, im Mai 2010, schloss die Kartonfabrik Deisswil unverhofft. Damit war die Zukunft dieses grossen Areals ungewiss und die bisherige Zone (Gewerbe/Industrie) wurde aus der damaligen Revision ausgeklammert (sistiert), damit kurzfristig auf die Entwicklungsabsichten reagiert werden kann. Inzwischen wurde die sogenannte Bestandeszone (2016) beschlossen, womit Bernapark AG eine erste Etappe realisieren konnte. Weiter wurden 2019 die einheitlichen neuen Messweisen generell im Baureglement verankert und im 2021 die Kantonale Überbauungsordnung Schulprovisorium für die Ansiedlung der Kant. Schule für Gestaltung ermöglicht. Ende 2022 legt die Bernapark AG mit der qualitätsvollen "Vision Bernapark Deisswil", erarbeitet durch das Architekturbüro Aebi-Vincent und weiteren Fachbüros, eine belastbare Grundlage für die Transformation des ehemaligen Fabrikareals und die zugehörigen Liegenschaften vor. Der Gemeinderat nahm diese Ausgangslage zum Anlass, für die Gesamtgemeinde die baurechtliche Grundordnung zu überprüfen. Aufbauend auf einer Standortbestimmung soll für die ganze Gemeinde eine stabile, zukunftsgerichtete Grundlage für die bauliche Weiterentwicklung gelegt werden. Zu diesem Zweck wurden sämtliche Planungsinstrumente überprüft, alle vorhandenen Entwicklungsabsichten erhoben und die Planungsinstrumente totalrevidiert.

Um namentlich für das Areal der Bernapark AG sowohl Transparenz wie Stabilität zu gewährleisten, hat der Gemeinderat bereits eine Überbauungsordnung mit den dafür nötigen Begleitgrundlagen erarbeiten lassen, welche nun ebenfalls zur Auflage gebracht wird. Diese wird aber nicht durch die Stimmberechtigten, sondern durch den Gemeinderat beschlossen werden.

Gestützt auf Art. 35 und 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985, Art. 18 Abs. 1 ter NHG und Art. 14 Abs. 6 und 7 NHV sowie Art. 13 NSchV werden die Ortsplanungsrevision, die Überbauungsordnung Bernapark sowie die Gesuche um Ausnahmebewilligungen für technische Eingriffe in Hecken und Feldgehölzen zur öffentlichen Auflage gebracht. Die Auflageakten umfassen:

  • Baureglement Stettlen, Auflageexemplar vom 11. März 2024
  • Zonenplan 1 Stettlen, Auflageexemplar vom 11. März 2024
  • Zonenplan 2, Stettlen, Auflageexemplar vom 11. März 2024
  • Überbauungsordnung Bernapark (bestehend aus Plan und Vorschriften), Auflageexemplar vom 11. März 2024
  • Gesuche um Ausnahmebewilligungen für technische Eingriffe in Hecken und Feldgehölze (bestehend aus Gesuchstellerin, Parzellennummern, Ausnahmegesuch und Ersatzflächen bzw. Ersatzmassnahmen, Anhang A 1 UeO Bernapark)
  • Ein kombinierter Erläuterungsbericht zur Ortsplanungsrevision Stettlen und zur Überbauungsordnung Bernapark, Auflageexemplar vom 11. März 2024, inkl. umfangreiche Beilagen (inkl. "Vision Bernapark Deisswil“ und Mitwirkungsbericht vom 12. September 2022)
  • Vorprüfungsberichte Amt für Gemeinden und Raumordnung vom 13 Januar 2023, 8. Mai 2023 und 11. August 2023
  • Erschliessungs- und Landerwerbsvertrag zwischen der Gemeinde Stettlen und der Bernapark AG, März 2024

Mit dem Inkrafttreten der neuen Ortsplanung sollen folgende Planungsinstrumente aufgehoben werden, welche ebenfalls bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden können:

  • Baureglement vom 3. Februar 2011
  • Zonenplan vom 3. Februar 2011
  • UeO Plakatierung vom 9. Mai 2006
  • UeO «Bleichmatte» vom 8. Mai 1969

Die Akten liegen während 48 Tagen, vom Mittwoch, 13. März 2024 bis Montag, 29. April 2024 in der Gemeindeverwaltung Stettlen (Forum, Dachstock) öffentlich auf.  Die Unterlagen sind zeitgleich hier abrufbar.

Die Stimmberechtigten und interessierte Kreise werden eingeladen, sich anlässlich der öffentlichen Orientierungsveranstaltung vom Dienstag, 26. März 2024 um 19.00 Uhr in der Schulanlage Bleiche ein Bild der Neuerungen zu machen. (Die Beschlussfassung ist für die Gemeindeversammlung vom 18. Juni 2024 geplant).

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet bei der Gemeindeschreiberei Stettlen einzureichen.

Für die Einigungsverhandlungen werden folgende Termine angesetzt:

  • Montag, 13. Mai 2024 zwischen 08.00 Uhr und 17.00 Uhr
  • Dienstag, 14. Mai 2024 zwischen 08.00 Uhr und 21.00 Uhr

Fragen bitte an bauverwaltung@stettlen.ch.

Der Gemeinderat

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