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Baueingaben via eBau obligatorisch

Ab dem 1. März 2022 müssen alle Baugesuche elektronisch via eBau eingereicht werden.

Bereits seit Dezember 2019 können Baugesuche freiwillig über eBau eingereicht werden.

Gestützt auf den Beschluss des Regierungsrats des Kantons Bern ist die Verwendung von eBau ab 1. März 2022 obligatorisch. Die Baugesuche sowie die Bauvoranfragen sind ab diesem Zeitpunkt zwingend über eBau elektronisch auszufüllen und können nicht mehr mit den amtlichen Formularen eingereicht werden. Es ist zu beachten, dass alle elektronisch eingereichten Baugesuchsunterlagen inkl. Pläne nach wie vor 2-fach in Papierform und mit den nötigen Unterschriften bei der Bauverwaltung einzureichen sind. Dies ist nötig, solange das Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG eine Unterschrift von Hand verlangt. Die Revision des VRPG ist in Planung.

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung führt im Februar 2022 eBau-Schulungen für Behördenmitglieder und interessierte Gesuchstellende/Projektverfassende durch.

Weitere Informationen zu eBau finden Sie hier. Gerne erteilt Ihnen auch die Bauverwaltung Auskunft.

Hier der Link zum eBau-Login

eBau


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