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Informationen / Planungshilfen
Baubewilligungsverfahren
Planen Sie ein Bauvorhaben in der Gemeinde Stettlen?
Wer etwas bauen, erstellen oder verändern möchten, braucht in der Regel vor der Ausführung eine Baubewilligung. Dies gilt nicht nur für grössere Neubauten sondern auch für Parkplätze, gedeckte Sitzplätz etc. Auskunft über die Baubewilligungspflicht, baubewilligungsfreie Bauvorhaben und den Ablauf eines Baubewilligungsverfahrens erteilt die Bauverwaltung Stettlen.
Bitte nehmen Sie frühzeitig mit unserer Bauverwaltung Kontakt auf, damit wir Ihnen Auskunft zum Baubewilligungsverfahren erteilen können.
Baueingabe
Alle Baueingaben müssen elektronisch via eBauExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. eingereicht werden.
Bis zur Anpassung der gesetzlichen Vorgaben müssen die elektronisch eingereichten Gesuchsunterlagen zwingend auch zweifach ausgedruckt und unterschrieben eingereicht werden. Bitte beachten Sie, dass sämtliche Fristen erst laufen, wenn die Unterlagen inkl. Beilagen wie Situationsplan und Projektpläne (mit Originalunterschriften) in Papierform bei der Bauverwaltung sind.
Der Ablauf des Baubewilligungsverfahren richtet sich nach dem Baubewilligungsdekret des Kantons Bern. In diesem werden die einzelnen Verfahrensschritte umschrieben.
Die laufende Ortsplanungsrevision ist vom Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) noch nicht genehmigt. Bis zur Genehmigung müssen bei einem Baubewilligungsverfahren beide Baureglemente (aktuelles und mit Vorwirkung) eingehalten werden.
Zum Baubewilligungsverfahren gehören vereinfacht dargestellt folgende Verfahrensschritte:
- Eingabe des Baugesuchs via eBauExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
- Vorläufig formelle Prüfung der eingereichten Baugesuchsunterlagen
- Koordinierte materielle Prüfung des projektierten Bauvorhabens, Einholen von Amts- und Fachberichten
- Öffentliche Auflage des Baugesuchs (bekannt machen mittels Publikation im Amtsanzeiger oder mittels Avisierung der betroffenen Nachbarschaften), Einsprachefrist 30 Tage
- Eingang Rechtsbegehren (Einsprache, Rechtsverwahrung, Lastenausgleichsbegehren) während der öffentlichen Auflage; Eröffnung dieser an die Bauherrschaft zur Stellungnahme
- Bereinigen von allfälligen Einwänden (materielle Mängel)
- Materielle Prüfung des bereinigten Baugesuchs
- Eröffnen des Bauentscheids
Wird ein Baugesuch vollständig und ohne Mängel (fehlerfrei) eingereicht, dauert ein Verfahren im Idealfall rund 3 - 4 Monate. Unvollständige oder fehlerhafte Baugesuchsunterlagen führen oft zu Verzögerungen. Wird für ein Bauvorhaben eine Ausnahme beansprucht, muss diese unter Umständen von einer Fachstelle noch geprüft werden. Liegen gegen ein Bauvorhaben Einsprachen vor, müssen diese vor dem Bauentscheid geprüft und den Gesuchstellern zur Stellungnahme unterbreitet werden. Eine verbindliche Aussage zur Dauer eines Baubewilligungsverfahrens ist daher leider nicht möglich.
Baubeginn und Bauende
Der Baubeginn sowie die Bauvollendung eines Bauprojektes müssen zwingend gemeldet werden. Die Meldungen sind direkt via eBauExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. auszufüllen und einzureichen. Die Meldungen sind zudem original unterschrieben der Bauverwaltung einzureichen.