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Stimmberechtigte

Die Stimmberechtigten bilden das oberste Organ der Gemeinde Stettlen. Sie äussern ihren Willen an der Urne und an der Gemeindeversammlung und bestimmen damit die Entwicklung der Gemeinde aktiv mit.

Die Stimmberechtigten wählen an der Urne die Mitglieder des Gemeinderates sowie die Gemeindepräsidentin oder den Gemeindepräsidenten.

Das Abstimmungs- und Wahlverfahren ist im Reglement über die Abstimmungen und Wahlen geregelt.

Wer ist stimmberechtigt?
In Gemeindeangelegenheiten sind alle Personen stimmberechtigt, die auch in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind und seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde Stettlen wohnhaft sind.


Politische Rechte
Neben dem Stimm- und Wahlrecht stehen den Stimmberechtigten der Gemeinde Stettlen weitere politische Mitwirkungsrechte zu:

- Initiative (Organisationsreglement OgR, Art. 40)

- Referendum (Organisationsreglement OgR, Art. 45)

- Petition (Organisationsreglement OgR, Art. 46)


Diese Instrumente ermöglichen es den Bürgerinnen und Bürgern, Anliegen einzubringen, Entscheide überprüfen zu lassen oder Behörden auf wichtige Themen aufmerksam zu machen.

Weitere Informationen
Die entsprechenden Bestimmungen im Organisationsreglement geben Auskunft über die Voraussetzungen und Verfahren zur Ausübung dieser politischen Rechte.

Wer die Lancierung einer Initiative plant, wird gebeten, frühzeitig mit der Gemeindeverwaltung Kontakt aufzunehmen. So können offene Fragen geklärt und die notwendigen rechtlichen und formellen Anforderungen besprochen werden.