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Ortsplanungsrevision / Umzonung Bernapark terminlich verschoben

Die Revision der Ortsplanung und damit auch die Umzonung des Bernapark ist für die Gemeindeversammlung im Frühjahr 2024 geplant. Die ursprünglich vorgesehene öffentliche Auflage und Behandlung im laufenden Jahr ist nicht möglich, da zusätzliche Abklärungen, Bereinigungen und Vereinbarungen innerhalb der knappen Terminierung nicht abgeschlossen werden konnten.

Nachdem eine erste Entwicklungsetappe im Bernapark mit der sogenannten Bestandeszone im 2016 genehmigt wurde und heute auch bereits gebaut ist, erfolgte die Entwicklungsplanung für das gesamte Areal der ehemaligen Kartonfabrik Deisswil zusammen mit einem ausgewählten Planerteam. In der sogenannten «Vision Bernapark» wurde ein qualitätsvoller Mix aus Wohnen, Dienstleistung, Gesundheit, Bildung, Verkauf, Gastronomie und Freizeit entwickelt. Dabei soll möglichst viel der bestehenden Bausubstanz erhalten bleiben. Die ortsplanerische Weiterentwicklung ergab eine maximale Ausnützung von rund 230'000 m2 Geschossfläche, wobei maximal 60 % Wohnen zugelassen ist.

Diese Entwicklung stützte sich auf die Verlegung der Worble in ein Umgehungsgerinne. Heute fliesst die Worble in einem unterirdischen Kanal durch das Bernaparkareal. Die Verlegung dieses Kanals in ein Gebiet ausserhalb des Bernaparks ist Teil des Wasserbauplans Worble. Dieser regelt den Verlauf der Worble ab Gemeindegrenze Vechigen bis Bolligen neu und betrifft auf einem Teilgebiet auch die Gemeinde Ostermundigen. Der Wasserbauplan Worble lag im vergangenen Herbst öffentlich auf und konnte bisher aufgrund von zahlreichen, unerledigten Einsprachen nicht den Stimmberechtigten unterbreitet werden. Eine gewichtige Einsprache wurde von der Bernapark AG selbst eingereicht und betrifft die gewünschte Nutzung des Areals mit den ehemaligen Tanklagern auf Gemeindegebiet Ostermundigen. Die Bereinigung der Einsprachen sowohl im östlichen Teil, als auch im Bereich Bernapark, sind mit weiteren Abklärungen und Variantenplanungen verbunden. Aufgrund dieser Arbeiten verzögert sich der Wasserbauplan Worble erneut.

Ebenfalls damit verbunden ist eine Verzögerung der Erschliessungsverbesserung über den Schwandiweg. Die Worbleführung hat entscheidenden Einfluss auf diese Planungen.

Sowohl Wasserbauplan wie Schwandiweg sind entscheidende Faktoren für die geplante Entwicklung gemäss «Vision Bernapark». Deshalb wurden in der Plangrundlage Bestimmungen aufgenommen, die dem Bernapark eine teilweise Entwicklung erlauben, solange die Worble nicht verlegt und der Schwandiweg nicht ausgebaut ist.

Der Kanton als Genehmigungsbehörde bei Ortsplanungen hat in der obligatorischen Vorprüfung diverse zu klärende Vorbehalte aufgeführt, die sich insbesondere auch auf die Verzögerung des Wasserbaus Worble beziehen.

Die Infrastruktur im Bernapark (Wege, öffentliche Querverbindung, Wasser, Abwasser) soll grundsätzlich als Privatareal gelten. Dies entbindet die Gemeinde aber nicht von Sicherstellungen sowohl eigentumsrechtlicher wie finanzieller Art, damit das Areal auf Dauer und insbesondere bei Eigentümerwechsel funktionieren kann. Der entsprechende Vertrag konnte erst vertieft in Angriff genommen werden, nachdem der Kanton Mitte August seine Vorprüfung bekannt gab.

Bereits geklärt werden konnte die Abgeltung der Planungsmehrwerts (Mehrwertabschöpfung), welche auf einer Schätzung von Wüestpartner AG basiert. Diese wird aber erst mit der öffentlichen Auflage der Ortsplanungsrevision bekannt gegeben. Die voraussichtlichen Einnahmen zugunsten Gemeinde und Kanton hängen von der effektiven Bautätigkeit ab und sind deshalb sehr schwierig als Finanzplangrundlage einkalkulierbar. Die Auswirkungen des neuen Dorfteils auf die Gemeindefinanzen und -infrastruktur sowie deren Bewältigung werden im Rahmen der Auflage im Erläuterungsbericht dargelegt werden.

Neue Terminierung
Der bisherige Termin erwies sich nun sowohl aufgrund der ungeklärten Situation rund um den Wasserbau sowie des noch fehlende Infrastrukturvertrag als zu knapp. Der Gemeinderat hat deshalb entschieden, die geplante öffentliche Auflage zu verschieben und das Geschäft nicht für die nächste Gemeindeversammlung zu traktandieren. Die angepasste Planung sieht eine ausserordentliche Gemeindeversammlung im Frühjahr 2024 vor, sofern bis dahin die nötigen Klärungen erfolgt sind.

Der Gemeinderat

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